Verpflichtung zur E-Rechnung
Die erste Stufe der neuen Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Seither müssen Unternehmen strukturiert Rechnungsdaten empfangen, prüfen und verarbeiten können. Die rechtssichere Prüfung stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine große fachliche und technische Herausforderung dar.
Bereits bekannt ist, dass E‑Rechnungen der Norm 16931 genügen müssen und dass Rechnungen in Papierform nicht mehr zeitgemäß sind. Zwei verbreitete Formate, die dies bieten, sowie eine weitere Option.
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